25.07.2011

BMF-Schreiben: Umsatzsteuervergünstigungen auf Grund des Ergänzungsabkommens zum Protokoll über die NATO-Hauptquartiere

Mit Schreiben vom 22.7.2011 (- IV D 3 - S 7493/07/10001 DOK 2011/0588610 -) hat das Bundesfinanzministerium (BMF) zu Umsatzsteuervergünstigungen auf Grund des Ergänzungsabkommens zum Protokoll über die NATO-Hauptquartiere und zur Umsatzsteuerbefreiung nach § 4 Nr. 7 S. 1 Buchst. d UStG Stellung genommen.

Das Schreiben enthält entsprechende Erläuterungen und gibt die aktualisierten Listen der Hauptquartiere i.S.d. Art. 14 des Ergänzungsabkommens zum Protokoll über die NATO-Hauptquartiere und der im übrigen Gemeinschaftsgebiet ansässigen Hauptquartiere i.S.d Art. 1 des Protokolls über die NATO-Hauptquartiere bekannt.

Linkhinweis:

Auf den Webseiten des BMF finden Sie das Schreiben im Volltext hier (pdf-Format).

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