14.04.2011

BMF Schreiben zu den Auswirkungen des EuGH-Urteils vom 7.12.2006 - C-240/05 (Eurodental)

Mit Schreiben vom 11.4.2011 (- IV D 3 - S 7130/07/10008 DOK 2011/0294414 -) hat das Bundesfinanzministerium (BMF) Änderungen des Umsatzsteuer-Anwendungserlasses beschlossen. Das Schreiben erläutert die Auswirkungen des EuGH-Urteils vom 7.12.2006, C-240/05, Eurodental.

Der EuGH hatte entschieden, dass Umsätze, wie die Anfertigung und Reparatur von Zahnersatz, die nach Art. 13 Teil A Abs. 1 Buchst. e der 6. EG-Richtlinie (seit 1.1.2007: Art. 132 Abs. 1 Buchst. e MwStSystRL) innerhalb eines Mitgliedstaats von der Mehrwertsteuer befreit sind, ungeachtet der im Bestimmungsmitgliedstaat anwendbaren Mehrwertsteuerregelung kein Recht auf Vorsteuerabzug nach Art. 17 Abs. 3 Buchst. b der 6. EG-Richtlinie (seit 1.1.2007: Art. 169 Buchst. b MwStSystRL) eröffnen, selbst wenn es sich um innergemeinschaftliche Umsätze handelt.

Aus diesem Urteil ist - auch für die Auslegung der MwStSystRL seit dem 1.1.2007 - der Schluss zu ziehen, dass die Steuerbefreiungen ohne Vorsteuerabzug (§ 4 Nr. 8 bis 28 UStG, § 25c Abs. 1 und 2 UStG) den Steuerbefreiungen mit Vorsteuerabzug (§ 4 Nr. 1 bis 7 UStG) vorgehen.

Linkhinweis:

Auf den Webseiten des BMF finden Sie das vollständige Schreiben hier (pdf-Format).

BMF online
Zurück