23.08.2013

BMF-Schreiben zu sog. Reiseversicherungspaketen

Mit Schreiben vom 31.7.2013 (- IV D 5 - S 6400/07/10003 - DOK 2013/0654365) hat das Bundesfinanzministerium (BMF) zu einem BGH-Urteil vom 13.12.2011 (Az.: II R 26/10) Stellung genommen. Gegenstand des Urteils waren die versicherungsteuerrechtliche Behandlung von sog. Versicherungspaketen, der laufende Anmeldungszeitraum i.S.d. § 10 Abs. 4 VersStG a.F. sowie die Festsetzungsverjährung bei materiell-rechtlichen Haftungsansprüchen.

Die amtlichen Leitsätze der Entscheidung lauten:

1. Sind bei einer Mehrgefahrenversicherung ("Versicherungspaket") einzelne Versicherungen nach § 4 VersStG von der Besteuerung ausgenommen, kann eine Steuerbefreiung nur in Anspruch genommen werden, wenn das auf die steuerfreie Versicherung entfallende Versicherungsentgelt im Versicherungsvertrag gesondert ausgewiesen ist.

2. "Laufender Anmeldungszeitraum" i.S.d. § 10 Abs. 4 VersStG ist jeder Anmeldungszeitraum nach Abschluss der Außenprüfung.

3. Mit einem Nachforderungsbescheid gem. § 167 Abs. 1 S. 1 AO gegen den Versicherer wegen Versicherungsteuer macht die Finanzbehörde materiell-rechtlich einen Haftungsanspruch geltend. Wegen der Akzessorietät des Haftungsanspruchs ist der Erlass eines Nachforderungsbescheids nur rechtmäßig, wenn die Steuerschuld, für die der Versicherer als Entrichtungsschuldner haftet, entstanden ist und noch besteht.

Hierzu hat das BMF eine Fülle von Hinweisen in seinem unten verlinkten Schreiben veröffentlicht. Das BMF-Schreiben vom 22.5.2006 (- IV C 2 - S 6400 - 2/06) wurde aufgehoben.

Linkhinweis:

Auf den Webseiten des BMF finden Sie den umfangreichen Volltext des BMF-Schreibens (pdf-Format).

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