22.02.2012

BMF-Schreiben zu Vorsorgeaufwendungen und zur Aufteilung eines einheitlichen Sozialversicherungsbeitrags

Mit Schreiben vom 26.1.2012 (- IV C 3 - S 2221/09/10013 :001 DOK 2012/0061220 -) hat das Bundesfinanzministerium (BMF) zu Vorsorgeaufwendungen und zur Aufteilung eines einheitlichen Sozialversicherungsbeitrags Stellung genommen. Das Schreiben betrifft die Anpassung der Aufteilungsmaßstäbe für den Veranlagungszeitraum 2012 sowie Ergänzungen für den Veranlagungszeitraum 2011 und nimmt Bezug auf das BMF-Schreiben vom 5.7.2011 (- IV C 3 - S 2221/09/10013:001 DOK 2011/0532821 -).

Für die Aufteilung der von Arbeitnehmern geleisteten einheitlichen Sozialversicherungsbeiträge (Globalbeiträge) sind die Aufteilungsmaßstäbe für den Zeitraum 2012 angepasst worden. Außerdem wurden die bei der Höchstbetragsberechnung für die Altersvorsorgeaufwendungen gem. § 10 Abs. 3 EStG erforderlichen Arbeitgeberanteile ab dem Veranlagungszeitraum 2011 ergänzt.

Linkhinweis:

Auf den Webseiten des BMF finden Sie das ausführliche Schreiben mit Anwendungsbeispiel hier (pdf-Format).

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