05.07.2011

BMF-Schreiben zur Erweiterung der Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers (§ 13b UStG) auf bestimmte Lieferungen von Mobilfunkgeräten und integrierten Schaltkreisen

Mit Schreiben vom 24.6.2011 (- IV D 3 - S 7279/11/10001 DOK 2011/0480015 -) hat das Bundesfinanzministerium (BMF) zur Erweiterung der Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers (§ 13b UStG) auf bestimmte Lieferungen von Mobilfunkgeräten und integrierten Schaltkreisen Stellung genommen. Das Schreiben betrifft die Anpassung des Abschnitts 13b.1 UStAE.

Durch Art. 6 i.V.m. Art. 7 des Sechsten Gesetzes zur Änderung von Verbrauchsteuergesetzen vom 16.6.2011 (BGBl. I S. 1090) ist mit Wirkung vom 1.7.2011 der Anwendungsbereich der Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers (§ 13b UStG) auf bestimmte Lieferungen von Mobilfunkgeräten und integrierten Schaltkreisen erweitert worden (§ 13b Abs. 2 Nr. 10 UStG in der ab 1.7.2011 geltenden Fassung). Darüber hinaus führt bei der Anwendung der Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers auf Lieferungen der in der Anlage 3 des UStG bezeichneten Gegenstände (§ 13b Abs. 2 Nr. 7 UStG) die bisherige Verwaltungsauffassung in Abschnitt 13b.1 Abs. 22c S. 5 UStAE in der Praxis zu Anwendungsproblemen.

Linkhinweis:

Auf den Webseiten des BMF finden Sie das ausführliche Schreiben mit allen Anpassungen und Anwendungsregelungen hier (pdf-Format).

BMF online
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