24.07.2025

Bundeseinheitlicher Vordruck für die Umsatzsteuer-Sonderprüfung

Mit BMF-Schreiben v. 22.7.2025 hat die Finanzverwaltung den überarbeiteten bundeseinheitlichen Vordruck für die Umsatzsteuer-Sonderprüfung bekannt gemacht.

BMF-Schreiben
BMF-Schreiben v. 22.7.2025 - III C 5 - S 7420-a/00005/001/070 DOK: COO.7005.100.4.12556234

AO §§ 193 ff.

Das durch BMF-Schreiben vom 6.12.2024 -III C 3-S 7532/24/10002:001, BStBl. I 2024, 1558 neu bekanntgegebene Vordruckmuster - USt 7 A - Anordnung einer Umsatzsteuer-Sonderprüfung - wurde überarbeitet und ist in der aktualisierten Fassung spätestens mit Bekanntgabe dieses Schreibens im Bundessteuerblatt Teil I anzuwenden.

Der Vordruck ist auf der Grundlage des unveränderten Vordruckmusters zu erstellen. 

Folgende Abweichungen sind zulässig: 
  • Der Vordruck kann bei Anwendung von IT-Programmen in verkürzter Form ausgegeben werden, indem im Einzelfall nur die für die Prüfung relevanten Teile des Vordrucks ausgedruckt werden. 
  • Von dem Vordruck kann abgewichen werden, soweit dies aus organisatorischen oder technischen Gründen erforderlich ist.
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