11.10.2012

Bundeskabinett beschließt Erlass und Änderung mehrerer steuerlicher Verordnungen

Das Bundeskabinett hat am 10.10.2012 eine sog. Mantelverordnung beschlossen, die Änderungen und auch neue Regelungen umfasst, die in mehreren Bereichen des Steuerrechts notwendig geworden sind. Insgesamt werden sieben Verordnungen geändert, eine neue Verordnung erlassen sowie eine Verordnung neu gefasst.

Neufassungen:
  • Die Mitteilungsverordnung vom 7.9.1993 wird komplett neu gefasst. Dabei werden z.B. die Mitteilungspflichten der Gerichte und Justizbehörden präzisiert. Vergütungen an Sachverständige, Dolmetscher, Übersetzer, Vormünder und Betreuer müssen künftig auch bei Ausübung einer Haupttätigkeit mitgeteilt werden. Für bestimmte Mitteilungen wird vorgeschrieben, dass diese ab 2016 elektronisch zu übermitteln sind.
  • Bzgl. des Rennwett- und Lotteriegesetzes wird in einer neuen Verordnung die örtliche Zuständigkeit für die seit 1.7.2012 erfolgende Besteuerung von Sportwetten ausländischer Anbieter grundsätzlich dem Finanzamt Frankfurt a.M. III zugewiesen, soweit sich keine Zuständigkeit im Inland ergibt. Daneben wird die Zuständigkeit für die Zerlegung der Steuer für Sportwetten auf die Länder geregelt.

Änderungen:

  • In der EStDV wird der vereinfachte Zuwendungsnachweis beim steuerlichen Spendenabzug sowohl an das SEPA-Verfahren als auch an andere Online-Zahlungsservices angepasst (§ 50 Abs. 2).
  • In der Einkommensteuer-Zuständigkeitsverordnung ist eine zentrale Zuständigkeit für die Besteuerung von beschränkt einkommensteuerpflichtigen Personen mit ausschließlichen Einkünften i.S.d. § 49 Abs. 1 Nr. 7 und 10 EStG geregelt. Diese Regelung soll künftig unbefristet gelten.
  • In der UStDV wird neben redaktionellen Klarstellungen und Änderungen der Begriff des im Ausland ansässigen Unternehmers an die aktuelle EuGH-Rechtsprechung angepasst, § 59 UStDV.
  • In der Steuerberatergebührenverordnung werden die Steuerberatergebühren an die gestiegenen Preise und die Kosten in den Steuerberaterpraxen angepasst (letzte Erhöhung 1998).
  • In der Verordnung zur Durchführung der Vorschriften über Steuerberater, Steuerbevollmächtigte und Steuerberatungsgesellschaften werden neue einzutragende Tatsachen in das Berufsregister eingeführt und eine klarstellende Regelung zum Umfang des Versicherungsschutzes in der Berufshaftpflichtversicherung der Steuerberater getroffen.
    In der Familienkassenzuständigkeitsverordnung wird die Zuständigkeit für die Familienkassen an die aktuellen Gegebenheiten angepasst. Dies für Ermittlungsverfahren bei Verdacht einer Steuerstraftat, für die Verfolgung und Ahndung von Steuerordnungswidrigkeiten sowie für die Erhebung und Vollstreckung von Geldbußen wegen Steuerordnungswidrigkeiten im Zusammenhang mit der Festsetzung von Kindergeld.
  • In der Deutsch-Belgischen Konsultationsvereinbarungsverordnung erfolgt eine redaktionelle Richtigstellung.

Linkhinweis:

Auf den Webseiten des BMF finden Sie die Mantelverordnung hier (pdf-Format).

BMF online
Zurück