DBA-Frankreich: Konsultationsvereinbarung zwischen Deutschland und Frankreich vom 20.3.2025
BMF-Schreiben
BMF-Schreiben v. 19.5.2025 - IV B 2 - S 1301-FRA/01040/002/106 DOK: COO.7005.100.4.12016858
DBA-Frankreich
Die Konsultationsvereinbarung betrifft die Anwendung des Kassenstaatsprinzips nach Artikel 14 Abs. 1 DBA-Frankreich bei beitragsfinanzierten Altersbezügen, die an ehemalige Bedienstete des französischen öffentlichen Dienstes gezahlt werden.
Danach gelten Zahlungen der im Einzelnen aufgeführten Kassen und Altersversorgungssysteme an ehemalige Bedienstete des französischen öffentlichen Dienstes als für frühere Dienstleistungen im Sinne des Artikels 14 Absatz 1 des Abkommens geleistet und können daher nur in Frankreich besteuert werden, wenn die Voraussetzungen des Artikels 14 Absatz 1 einschließlich des administrativen oder militärischen Charakters der Tätigkeit und des Artikels 14 Absatz 3 des Abkommens erfüllt sind.
Die Konsultationsvereinbarung findet auf alle offenen Fälle Anwendung.
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Die Konsultationsvereinbarung betrifft die Anwendung des Kassenstaatsprinzips nach Artikel 14 Abs. 1 DBA-Frankreich bei beitragsfinanzierten Altersbezügen, die an ehemalige Bedienstete des französischen öffentlichen Dienstes gezahlt werden.
Danach gelten Zahlungen der im Einzelnen aufgeführten Kassen und Altersversorgungssysteme an ehemalige Bedienstete des französischen öffentlichen Dienstes als für frühere Dienstleistungen im Sinne des Artikels 14 Absatz 1 des Abkommens geleistet und können daher nur in Frankreich besteuert werden, wenn die Voraussetzungen des Artikels 14 Absatz 1 einschließlich des administrativen oder militärischen Charakters der Tätigkeit und des Artikels 14 Absatz 3 des Abkommens erfüllt sind.
Die Konsultationsvereinbarung findet auf alle offenen Fälle Anwendung.