20.09.2011

Deutsch-türkisches Doppelbesteuerungsabkommen unterzeichnet

Deutschland und die Türkei haben am 19.9.2011 das neue Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Türkei unterzeichnet. Das neue Abkommen wird mit Austausch der Ratifikationsurkunden in Kraft treten und rückwirkend ab dem 1.1.2011 anzuwenden sein.

Das neue Abkommen ersetzt das bisherige aus dem Jahr 1985, das nach seiner Kündigung noch bis zum 31.12.2010 anzuwenden war. Es lehnt sich im Wesentlichen an das Musterabkommen der OECD an. Im Vergleich zum bisherigen Abkommen erfolgen insbes. folgende Anpassungen an die aktuelle internationale Abkommenspolitik:
  • Senkung der Quellensteuersätze bei Dividenden und Zinsen
  • Einführung eines begrenzten Besteuerungsrechts von Renten im Quellenstaat
  • Wegfall der Möglichkeit der Anrechnung fiktiver, nicht gezahlter türkischer Steuern
  • Einführung einer sog. Umschwenkklausel von der Freistellungs- zur Anrechnungsmethode zugunsten Deutschlands
  • Erweitererung des steuerlichen Informationsaustauschs dem geltenden OECD-Standard entsprechend

Linkhinweis:

  • Das DBA mit der Türkei ist auf den Webseiten des BMF veröffentlicht.
  • Um direkt zum DBA zu kommen, klicken Sie bitte hier.
BMF PM Nr. 39 vom 19.9.2011
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