07.07.2022

E-Bilanz

Mit BMF-Schreiben v. 21.6.2022 hat die Finanzverwaltung die Taxonomien 6.6 vom 2. Mai 2022 veröffentlicht.

BMF-Schreiben
BMF-Schreiben v. 21.6.2022 - IV C 6 - S 2133-b/21/10002 :003, DOK 2022/0636189

EStG § 5b

Die aktualisierten Taxonomien (Kern-, Ergänzungs- und Spezialtaxonomien) stehen unter www.esteuer.de zur Ansicht und zum Abruf bereit.

Die Taxonomien sind grundsätzlich für die Bilanzen der Wirtschaftsjahre zu verwenden, die nach dem 31. Dezember 2022 beginnen (Wirtschaftsjahr 2023 oder 2023/2024). Sie gelten für Bilanzen sowie für Eröffnungsbilanzen, sofern diese nach dem 31. Dezember 2022 aufzustellen sind. Dabei beanstandet die Finanzverwaltung nicht, wenn diese auch für das Wirtschaftsjahr 2022 oder 2022/2023 verwendet werden.

Die Übermittlungsmöglichkeit mit diesen neuen Taxonomien wird für Testfälle voraussichtlich ab November 2022 und für Echtfälle ab Mai 2023 gegeben sein. Die einzelnen Änderungen in den Taxonomien ergeben sich aus dem ebenfalls unter www.esteuer.de eingestellten Änderungsnachweis.
BMF online
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