23.03.2023

Einkommensteuerrechtliche Behandlung von Leistungen im Zusammenhang mit einem Versorgungsausgleich nach § 10 Abs. 1a Nr. 3 u. 4 EStG sowie § 22 Nur. 1a EStG

Mit BMF-Schreiben v. 21.3.2023 hat die Finanzverwaltung die einkommensteuerrechtliche Behandlung von Leistungen im Zusammenhang mit einem Versorgungsausgleich nach § 10 Absatz 1a Nummer 3 und 4 sowie § 22 Nummer 1a EStG geregelt.

BMF-Schreiben
BMF-Schreiben v. 21.3.2023 - IV C 3 - S 2221/19/10035 :001, DOK 2023/0006266

EStG § 10 Absatz 1a Nummer 3 und 4 sowie § 22 Nummer 1a

Das BMF-Schreiben regelt die aktuelle einkommensteuerrechtliche Behandlung von Leistungen im Zusammenhang mit einem Versorgungsausgleich nach § 10 Absatz 1a Nummer 3 und sowie § 22 Nummer 1a EStG aus Sicht der Finanzverwaltung. Das Schreiben ist ab dem Zeitpunkt seiner Bekanntgabe im Bundessteuerblatt auf alle offenen Fälle anzuwenden und ersetzt das bislang zu dieser Problematik maßgebende, jedoch zwischenzeitlich teilweise überholte BMF-Schreiben vom 9.4.2010, BStBl I 2010, 323.

 

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