23.11.2023

Einzelfragen zur Ausstellung von Steuerbescheinigungen und zur Datenübermittlung nach Maßgabe des § 45b und § 45c EStG

Mit BMF-Schreiben v. 6.11.2023 hat die Finanzverwaltung zu Einzelfragen zur Ausstellung von Steuerbescheinigungen und zur Datenübermittlung nach Maßgabe des § 45b und § 45c EStG Stellung genommen.

BMF-Schreiben
BMF-Schreiben v. 6.11.2023 - IV C 1 - S 2410/22/10001 :001, DOK 2023/0123768

EStG §§ 45b, 45c

Das BMF-Schreiben befasst sich ausführlich mit folgenden Problembereichen:
  • Vergabe der Ordnungsnummer auf der Steuerbescheinigung nach § 45b Abs. 1 EStG.
  • Inhalt des Meldesatzes nach § 45b Abs. 2 EStG.
  • § 45b Abs. 3 EStG.
  • Verfahren der Datenübermittlung nach § 45b Abs. 4 bis 6 EStG, § 45c Abs. 1 und 2 EStG Korrektur fehlerhafter Meldungen.
  • Verfahren bei Ausstellung von Ersatzbescheinigungen / Ausstellung ergänzende Bescheinigung.
  • Meldung des Steueridentifikationsmerkmals nach § 45b Abs. 5 EStG.
  • Verfahren bei unterjährigem Wechsel zwischen beschränkter und unbeschränkter Steuerpflicht.
  • Meldung nach § 45b Abs. 4 Satz 3 EStG.
  • Datenübermittlung nach § 45b Abs. 6 Satz 1 EStG.
  • Datenübermittlung bei vollständiger oder teilweiser Abstandnahme vom Steuerabzug gem. § 45b Abs. 6 Satz 2 EStG.
  • § 45b Abs. 7 Satz 3 EStG.
  • § 45b Abs. 8 EStG.
  • Angaben nach § 45c Abs. 1 EStG.
  • Angaben gemäß § 45c Abs. 2 EStG.
  • Berücksichtigung von Korrekturen nach Maßgabe des § 43a Abs. 3 Satz 7 EStG.
     
BMF online
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