17.01.2019

Entwurf der Erbschaftsteuerrichtlinien 2019 zur Verbandsanhörung

Mit Schreiben vom 20.12.2018 hat das BMF (IV C 7 - S 3715/17/10001 :001; DOK 2018/1015891) den fachlich mit den obersten Finanzbehörden der Länder abgestimmten Entwurf einer allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Anwendung des Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuerrechts 2019 (ErbStR 2019) an die Verbände übermittelt. Diese haben nun bis zum 24.1.2019 Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme.

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Durch den Entwurf sollen die ErbStR 2011 vom 19.12.2011 (BStBl I Sondernummer 1/2011 Seite 2) aufgehoben werden.

Dabei tragen die ErbStR 2019 im Wesentlichen den zwischenzeitlich erfolgten Rechtsänderungen, Änderungen der Verwaltungsauffassung und der höchstrichterlichen Rechtsprechung Rechnung. Insbesondere die Neuregelung der Verschonung für unternehmerisches Vermögen zum 1.7.2016 durch das Gesetz zur Anpassung des Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetzes an die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts vom 4.11.2016 steht hier im Fokus.

Die ErbStR 2019 in einem aktuellen Umfang von 192 Seiten werden grundsätzlich weder begünstigende noch belastende Wirkung entfalten.

Der Entwurf der ErbStR 2019 kann für eine Übergangszeit in einer Leseversion auch auf der Internetseite des BMF eingesehen werden.

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