11.08.2025

Entwurf eines Mindeststeueranpassungsgesetzes

Das BMF hat am 5.8.2025 den Referentenentwurf eines Gesetzes zur Anpassung des Mindeststeuergesetzes und zur Umsetzung weiterer Maßnahmen vorgelegt, (Mindeststeueranpassungsgesetz - MinStAnpG).

Ziel ist die Umsetzung neuer Verwaltungsleitlinien der OECD vom 15.12.2023, 24.5.2024 und 13.1.2025. Darüber hinaus hat sich weiterer Anpassungsbedarf im Mindeststeuergesetz ergeben. Dieser ist vorwiegend redaktioneller Art. Eine wesentliche Änderung betrifft die Berücksichtigung von latenten Steuern im Rahmen der Vollberechnung, die aufgrund eines Wahlrechts oder aufgrund Verrechnung im Mindeststeuer-Jahresüberschuss oder Mindeststeuer-Jahresfehlbetrag nicht ausgewiesen sind. Daneben sollen als Begleitmaßnahmen insbesondere einzelne Anti-Gewinnverlagerungsvorschriften zur Vermeidung von Bürokratie auf das erforderliche Maß zurückgeführt werden.

Die Verwaltungsleitlinien der OECD aus Dezember 2023, Juni 2024 und Januar 2025 enthalten wichtige Konkretisierungen und Erleichterungen für die betroffenen Steuerverwaltungen und Unternehmensgruppen und sind daher rechtsverbindlich gesetzlich umzusetzen. Darüber hinaus sind diverse Begleitmaßnahmen enthalten.

Linkhinweis: 

Auf den Webseiten des BMF finden Sie den Referentenentwurf hier.

 

 

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