15.03.2011

EU-Kommission fordert von Deutschland Änderung der Erbschaftsteuerbestimmungen

Die EU-Kommission hat Deutschland förmlich aufgefordert, seine Erbschaft- und Schenkungsteuerbestimmungen zu ändern. Nach Ansicht der Kommission würden dadurch Bewohner anderer EU-Mitgliedstaaten diskriminiert werden, was einen Verstoß gegen das EU-Recht auf freien Kapitalverkehr darstelle.

Danach wird in Deutschland ansässigen Deutschen (je nach Verwandtschaftsgrad) bei der Erbschaftsteuer ein Freibetrag i.H.v. 500 000 € gewährt. Wenn sowohl der Erblasser als auch der Erbe ihren Wohnsitz nicht in Deutschland haben, liegt dieser Freibetrag allerdings bei lediglich 2000 €. Im Fall der Schenkungsteuer gelten entsprechende Regelungen.

Nach Auffassung der EU-Kommission sind diese Bestimmungen diskriminierend und stellen eine ungerechtfertigte Beschränkung des freien Kapitalverkehrs dar, der in Art. 63 des Vertrags über die Arbeitsweise der EU und Art. 40 des Abkommens über den EU-Wirtschaftsraum verankert ist. Derartige Bestimmungen könnten im Ausland ansässige Deutsche davon abhalten, in Deutschland zu investieren.

Die Aufforderung der Kommission ergeht in Form einer "mit Gründen versehenen Stellungnahme", dem zweiten Schritt eines EU-Vertragsverletzungsverfahrens. Sollte die Kommission binnen zweier Monate keine zufriedenstellende Antwort erhalten, kann sie Deutschland beim EuGH verklagen.

Linkhinweis:

Auf den Webseiten der EU-Kommission finden Sie die ausführliche Pressemitteilung hier.

EU-Kommission PM vom 14.3.2011
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