29.09.2011

EU-Kommission stellt Vorschlag für die Einführung einer Finanztransaktionssteuer vor

Die EU-Kommission hat am 28.9.2011 ihren Vorschlag für die Einführung einer Finanztransaktionssteuer in den 27 Mitgliedstaaten der EU Union vorgestellt. Die Steuer würde auf alle zwischen Finanzinstituten durchgeführten Transaktionen mit Finanzinstrumenten erhoben werden, sofern mindestens eine Transaktionspartei in der EU ansässig ist; der Handel mit Anteilen und Anleihen würde mit einem Steuersatz von 0,1 Prozent und Derivatkontrakte mit einem Steuersatz von 0,01 Prozent besteuert werden.

Die Kommission möchte mit der Finanztransaktionssteuer sicherstellen, dass der Finanzsektor in Zeiten der Haushaltskonsolidierung in den Mitgliedstaaten einen angemessenen Beitrag leistet, zumal dieser einen wesentlichen Anteil an der Entstehung der Wirtschaftskrise hatte. Zudem soll ein koordinierter Rahmen auf EU-Ebene - gegenwärtig wenden zehn Mitgliedstaaten eine Art Finanztransaktionssteuer an - zur Stärkung des EU-Binnenmarktes beitragen.

Durch die neue Steuer sollen jährliche Einnahmen von etwa 57 Mrd. € möglich sein. Nach dem Vorschlag der Kommission, der mit allen Mitgliedstaaten im EU-Ministerrat erörtert wird, bevor ihn die Kommission auf dem G20-Gipfel im November vorstellen wird, soll die Steuer am 1.1.2014 in Kraft treten.

Linkhinweis:

Auf den Webseiten der EU-Kommission finden Sie weitere Informationen und weiterführende Links hier.

EU-Kommission PM vom 28.9.2011
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