01.07.2011

EU-Kommission: Zum mehrjährigen Finanzrahmen 2014 bis 2020 und seiner Bedeutung für Steuern und Zoll

Die Europäische Kommission hat am 29.6.2011 einen mehrjährigen Finanzrahmen 2014 bis 2020 vorgeschlagen. Dabei wurden zwei neue Eigenmittel vorgeschlagen: eine Finanztransaktionssteuer und eine modernisierte Mehrwertsteuer.

Der neue mehrjährige EU-Finanzrahmen soll für eine transparentere und gerechtere Finanzierung des EU-Haushalts und eine Senkung und Vereinfachung der Beitragszahlungen der Mitgliedstaaten sorgen. Die Kommission schlägt, wie im Vertrag vorgesehen, neben den bereits bestehenden Eigenmitteln neue Eigenmittel vor. Dabei soll es nicht darum gehen, den EU-Haushalt aufzustocken, sondern Ziel ist es vielmehr, ihn auf eine solidere Grundlage zu stellen und die Direktbeiträge der Mitgliedstaaten zu senken.

Die neuen Eigenmittel würden nach dem Vorschlag der Kommission aus einer Finanztransaktionssteuer und einer neuen modernisierten Mehrwertsteuer kommen. Gleichzeitig würden die bisherigen Mehrwertsteuer-Eigenmittel (ein Anteil an den Mehrwertsteuereinnahmen der Mitgliedstaaten) abgeschafft. Die Kommission hat überdies eine Vereinfachung der bestehenden Korrekturmechanismen vorgeschlagen, die für einige Mitgliedstaaten gelten. Dies soll in Form einer pauschalen Bruttoverminderung ihres BNE-Beitrags geschehen.

Linkhinweis:

Auf den Webseiten der EU-Kommission finden Sie weitere Informationen zum mehrjährigen Finanzrahmen hier.

EU-Kommission PM vom 29.6.2011
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