29.07.2022

Fragebögen zur umsatzsteuerlichen Erfassung von juristischen Personen des öffentlichen Rechts

Mit BMF-Schreiben v. 28.7.2022 hat die Finanzverwaltung spezielle Fragebögen zur umsatzsteuerlichen Erfassung von juristischen Personen des öffentlichen Rechts veröffentlicht.

BMF-Schreiben
BMF-Schreiben v. 28.7.2022 - III C 3 - S 7532/19/10002 :005, DOK 2022/0771378

UStG § 18

Für die umsatzsteuerliche Erfassung von juristischen Personen des öffentlichen Rechts wurde bislang noch kein spezieller Fragebogen bundesweit aufgelegt. Zur umsatzsteuerlichen Erfassung von juristischen Personen des öffentlichen Rechts wurden daher ab sofort folgende, mit dem BMF-Schreiben veröffentlichte Vordruckmuster eingeführt:
  • FsE jPöR Fragebogen zur umsatzsteuerlichen Erfassung von juristischen Personen des öffentlichen Rechts (jPöR)
  • FsE OE Fragebogen zur umsatzsteuerlichen Erfassung von Organisationseinheiten des Bundes und der Länder
  • FsE jPöR Ausfüllhilfe für den Fragebogen zur umsatzsteuerlichen Ausfüllhilfe Erfassung von juristischen Personen des öffentlichen Rechts (jPöR)
  • FsE OE Ausfüllhilfe für den Fragebogen zur umsatzsteuerlichen Ausfüllhilfe Erfassung von Organisationseinheiten des Bundes und der Länder (§ 18 Abs. 4f UStG).

 (2) Die Verwendung der beigefügten Fragebögen zur umsatzsteuerlichen Erfassung von juristischen Personen des öffentlichen Rechts bzw. von Organisationseinheiten des Bundes und der Länder ist optional. Sofern sich die für die umsatzsteuerliche Erfassung notwendigen Informationen aus anderen Unterlagen, z.B. landesspezifischen Fragebögen, ergibt, wird es nicht beanstandet, wenn auf die Verwendung der beigefügten Fragebögen zur umsatzsteuerlichen Erfassung verzichtet wird.

Die Vordrucke sind auf der Grundlage der unveränderten Vordruckmuster herzustellen.

BMF online
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