19.11.2020

Geschäftsveräußerung im Ganzen bei Fortführung der Unternehmenstätigkeit

Mit BMF-Schreiben v. 16.11.2020 hat die Finanzverwaltung die Regelungen des Umsatzsteuer-Anwendungserlasses an die aktuelle BFH-Rechtsprechung angepasst.

BMF-Schreiben
BMF-Schreiben v. 16.11.2020 - III C 2 -S 7100-b/19/10001 :004, DOK 2020/1181130

UStG § 1 Abs. 1a

Mit Urteilen vom 12. 8. 2015 - XI R 16/14 u.v. 25. 11. 2015 - V R 66/14 hat der BFH seine Rechtsprechung zu der Frage, wann die für eine Geschäftsveräußerung im Ganzen nach § 1 Abs. 1a UStG notwendige Fortführung der Unternehmenstätigkeit vorliegt, weiter präzisiert und fortentwickelt. Die vorgenannten Entscheidungen werden im Bundessteuerblatt amtlich veröffentlicht und sind daher für die Finanzverwaltung verbindlich anzuwenden.

Entsprechend wurden der Umsatzsteuer-Anwendungserlass in Abschnitt 1.5 Absatz 1 ergänzt und nach Absatz 1a ein neuer Absatz 2 eingefügt.

Die Neuregelungen sind in allen offenen Fällen anzuwenden.
BMF online
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