04.05.2021

Gesetzentwurf der Bundesregierung gegen Missbrauch bei der Entlastung von Abzugsteuern

Der Bundestag entscheidet am 5.5.2021 über den Gesetzentwurf der Bundesregierung "zur Modernisierung der Entlastung von Abzugsteuern und der Bescheinigung der Kapitalertragsteuer". Dazu legen der Finanzausschuss eine Beschlussempfehlung und der Haushaltsausschuss einen Bericht gemäß § 96 der Geschäftsordnung des Bundestages zur Finanzierbarkeit vor.

Abgestimmt wird auch über mehrere Oppositionsvorlagen. Zum Antrag der FDP-Fraktion "Abgeltungsteuer bewahren - Vermögensaufbau und Altersvorsorge stärken", dem Antrag der Fraktion Die Linke "Steuerskandale wie Cum/Ex zukünftig verhindern" sowie dem Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen mit dem Titel "Cum/Ex-Steuerskandal unverzüglich beenden" wird der Finanzausschuss eine Beschlussempfehlung vorlegen. Auch zu einem weiteren Antrag der FDP-Fraktion "Biersteuer in betroffenen Bundesländern nach Möglichkeit senken" liegt eine Beschlussempfehlung des Finanzausschusses vor.

Gesetzentwurf der Bundesregierung

Die Bundesregierung will mit ihrem Gesetzentwurf den Missbrauch bei der Entlastung von Abzugsteuern entschiedener bekämpfen. Die Vorschriften zum Verfahren der Entlastung ausländischer Steuerpflichtiger von Abzugsteuern sowie ihr Zusammenspiel mit den Regelungen zur Besteuerung von Investmentfonds sollen neu gefasst werden.

Der gesamte Prozess - Bescheinigung der abgeführten Steuer, Beantragung der Entlastung sowie Entscheidung der Behörde - soll digitalisiert werden. Faktoren, die zu einer unberechtigten Entlastung führen können, sollen ausgeschlossen werden. Verfahrensarten, mit denen eine Entlastung bewirkt werden kann, sollen reduziert werden. Zudem sollen bestimmte Verfahren von den Ländern auf den Bund übertragen werden.

Erster Antrag der FDP

Die Abgeltungsteuer soll in ihrer bisherigen Form beibehalten werden, fordert die FDP-Fraktion in ihrem ersten abzustimmenden Antrag. Die Bundesregierung soll Zinseinkünfte nicht von der Abgeltungsteuer ausschließen, um eine Verkomplizierung des Steuerrechts zu vermeiden.

Zudem fordert die Fraktion, dass die Gewinne von Aktien nach einer Mindesthaltedauer von fünf Jahren steuerfrei veräußerbar sein sollen.

Antrag der Linken

Die Fraktion Die Linke verlangt Maßnahmen zum Ausschluss von unrechtmäßigen Steuererstattungen, um Steuerskandale wie Cum/Ex zukünftig zu verhindern. Dafür sei der Mechanismus zur Einbehaltung und Erstattung von Kapitalertragsteuer zu modernisieren und ein lückenloser datenbankgestützter Abgleich von Erstattungsanträgen mit tatsächlichen Steuerzahlungen einzuführen, heißt es in dem Antrag der Fraktion.

Zudem soll die Aufarbeitung steuergetriebener Kapitalmarktgeschäfte verstärkt werden, um das Verjährungsrisiko strafbewehrter Vorgänge zu minimieren und unrechtmäßige Gewinne abschöpfen zu können.

Antrag der Grünen

Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen verlangt von der Bundesregierung ein konsequentes Vorgehen im Cum-Ex-Steuerskandal. In ihrem Antrag fordert die Fraktion die Bundesregierung auf, alle Geschäftsmodelle zu bekämpfen, bei denen der Ertrag allein in einem angestrebten Steuervorteil besteht.

Auch neue Cum-Ex-ähnliche Fälle müssten vermieden werden. Sämtliche früheren Cum/Ex-Fälle sollen aufgedeckt und verfolgt werden. Die einzelnen Verantwortlichen müssten zur Rechenschaft gezogen werden. Weitere Forderungen betreffen unter anderem die Verlängerung der Haltefrist bei Cum/Cum-Geschäften um den Dividendenstichtag auf mindestens 90 Tage.

Zweiter Antrag der FDP

Im zweiten abzustimmenden Antrag der Liberalen wird verlangt, dass die Länder die Höhe der Biersteuer selbst festlegen können. Dazu soll die Bundesregierung den Ländern im Rahmen der EU-weiten Vorgaben die Möglichkeiten einräumen.

Zur Begründung führt die Fraktion an, lediglich eine geringere Biersteuer könne vielen Betrieben das Fortbestehen der wirtschaftlichen Existenz in der Corona-Pandemie gewährleisten.
Deutscher Bundestag PM vom 3.5.2021
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