03.05.2021

Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Modernisierung des Körperschaftsteuerrechts

Die Bundesregierung will die Körperschaftsteuer ändern. Personengesellschaften sollen künftig ein Wahlrecht haben, sich der Körperschaftsteuer anstelle der Einkommensteuer zu unterwerfen. Personenhandelsgesellschaften und Partnerschaftsgesellschaften können sich damit wie eine Kapitalgesellschaft besteuern lassen. Der Gesetzentwurf der Bundesregierung war am 3.5.2021 zusammen mit drei Anträgen der FDP-Fraktion Gegenstand einer öffentlichen Anhörung des Finanzausschusses.

Auch das Umwandlungsrecht soll modernisiert werden. Dieses ermöglicht es nationalen und multinationalen Unternehmen, ihre Struktur steuerneutral an veränderte Rahmenbedingungen anzupassen. Der Anwendungsbereich sei jedoch bislang auf den Europäischen Wirtschaftsraum begrenzt. Dies sei angesichts fortschreitender Globalisierung nicht mehr zeitgemäß, begründet die Bundesregierung die Änderung.

Weiteres Ziel des Gesetzes ist, den Bürokratieaufwand bei der steuerbilanziellen Behandlung von organschaftlichen Mehr- und Minderabführungen zu verringern. Auch Unwuchten bei der steuerlichen Behandlung von Währungskursgewinnen und -verlusten bei Gesellschafterdarlehen sollen beseitigt werden. Die Bundesregierung geht von Steuermindereinnahmen i.H.v. jährlich 470 Mio. € aus.

Erster Antrag der FDP: Reform der Gewerbesteuer

Die FDP-Fraktion fordert in ihrem ersten Antrag eine Reform der Gewerbesteuer. Die Abgeordneten verlangen, die Gewerbesteuer langfristig abzuschaffen und durch einen kommunalen Zuschlag auf das Hebesatzrecht auf die Körperschaftsteuer sowie auf die zuvor abgesenkte Einkommensteuer zu ersetzen.

Kurzfristig sollen gewerbesteuerliche Hinzurechnungstatbestände abgeschafft werden und die Gewerbesteuer als Betriebsausgabe abziehbar sein. Zudem soll die Bundesregierung prüfen, wie ein gewerbesteuerlicher Verlustrücktrag umgesetzt werden kann.

Zweiter Antrag der FDP: Modernisierung der Thesaurierungsbegünstigung

Die FDP-Fraktion fordert die Bundesregierung in ihrem zweiten Antrag auf, die sog. Thesaurierungsbegünstigung zu modernisieren, um mittelständische Unternehmen zu stärken. So sei der Steuersatz für die thesaurierten Gewinne des § 34a Abs. 1 Satz 1 des EStG so anzupassen, dass eine Gleichbehandlung mit Körperschaften gegeben ist.

Ertragsteuern seien in die Begünstigungsfähigkeit einzubeziehen, statt sie als Entnahme zu behandeln, verlangen die Liberalen. Der feste Satz der Nachversteuerung des § 34a Abs. 4 Satz 2 des EStG solle durch die Möglichkeit der Regelbesteuerung im Teileinkünfteverfahren auf Antrag eingeführt werden.

Dritter Antrag der FDP: Änderung des Außensteuergesetzes

Die FDP-Fraktion fordert die Bundesregierung in ihrem dritten Antrag auf, das Außensteuergesetz zu ändern und die Niedrigbesteuerungsgrenze auf 15 Prozent abzusenken. Außerdem solle die internationale Wettbewerbsfähigkeit der Niedrigbesteuerungsgrenze alle drei Jahre überprüft und die Ergebnisse in einem Prüfbericht veröffentlicht werden.

Die Fraktion führt an, die Niedrigbesteuerungsgrenze von derzeit 25 % entspreche nicht mehr dem globalen Wettbewerb.
Deutscher Bundestag PM vom 26.4.2021
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