14.03.2014

Gleichbehandlung von Lebenspartnerschaften: Gesetzentwurf zur Anpassung steuerlicher Regelungen an BVerfG-Rechtsprechung

Das BMF hat einen Referentenentwurf für ein Gesetz zur Anpassung steuerlicher Regelungen an die Rechtsprechung des BVerfG vorgelegt. Der Entwurf setzt den noch verbliebenen Anpassungsbedarf zur steuerlichen Gleichbehandlung von Lebenspartnern um.

Mit dem Gesetz zur Änderung des Einkommensteuergesetzes in Umsetzung der Entscheidung des BVerfG vom 7.3.2013 (Gesetz vom 15.7.2013, BGBl. I S. 2397) war zum Ende der 17. Legislaturperiode kurzfristig zunächst die steuerliche Gleichbehandlung von Lebenspartnern nur für das Einkommensteuerrecht umgesetzt worden. Im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens hatte die Bundesregierung angekündigt, einen etwaigen Bedarf an Folgeänderungen sorgfältig zu prüfen und diesen im Rahmen eines ordentlichen Gesetzgebungsverfahrens zu Beginn der 18. Legislaturperiode umzusetzen

Der jetzt vorliegende Gesetzentwurf greift die für die 18. Legislaturperiode gemachte Ankündigung des Gesetzgebers auf und setzt den noch verbliebenen Anpassungsbedarf zur steuerlichen Gleichbehandlung von Lebenspartnern um. Dies betrifft insbes. die Abgabenordnung, das Altersvorsorgeverträge-Zertifizierungsgesetz, das Bewertungsgesetz, das Bundeskindergeldgesetz, das Eigenheimzulagegesetz und das Wohnungsbau-Prämiengesetz um. Auf diese Weise möchte der Gesetzgeber zügig für eine vollständige Gleichbehandlung von Lebenspartnern in allen steuerlichen Belangen sorgen.

Schriftliche Stellungnahmen zum Referentenentwurf können bis zum 21.3.2014 per E-Mail an die Adresse IVA2@bmf.bund.de gesandt werden.

Linkhinweis:

Auf den Webseiten des BMF finden Sie den Entwurf hier (pdf-Format).

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