30.04.2026

Grundsätze zur Anwendung des Steueroasen-Abwehrgesetzes

Mit BMF-Schreiben v. 27.4.2026 (- IV B 5 - S 1308/00008/005/097, DOK: COO.7005.100.2.14703408) hat die Finanzverwaltung eine Änderung des BMF-Schreibens vom 14.6.2024 (BStBl I S. 1086) zu den Grundsätzen zur Anwendung des Steueroasen-Abwehrgesetzes bekannt gegeben.

BMF-Schreiben
§ 8 Satz 2 Nr. 3 StAbwG

§ 8 Satz 2 Nr. 3 StAbwG führt zu einer einheitlichen Behandlung von Aufwendungen im Zusammenhang mit bestimmten Inhaberschuldverschreibungen sowie mit Versicherungs- bzw. Rückversicherungsleistungen im Rahmen des Abzugsverbots nach § 8 StAbwG und der Quellensteuermaßnahmen nach § 10 StAbwG. Hierzu gibt es einige Ausnahmen, auf die im BMF-Schreiben ausführlich eingegangen wird.
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