Grundsätze zur Anwendung des Steueroasen-Abwehrgesetzes
BMF-Schreiben
§ 8 Satz 2 Nr. 3 StAbwG
§ 8 Satz 2 Nr. 3 StAbwG führt zu einer einheitlichen Behandlung von Aufwendungen im Zusammenhang mit bestimmten Inhaberschuldverschreibungen sowie mit Versicherungs- bzw. Rückversicherungsleistungen im Rahmen des Abzugsverbots nach § 8 StAbwG und der Quellensteuermaßnahmen nach § 10 StAbwG. Hierzu gibt es einige Ausnahmen, auf die im BMF-Schreiben ausführlich eingegangen wird.
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§ 8 Satz 2 Nr. 3 StAbwG führt zu einer einheitlichen Behandlung von Aufwendungen im Zusammenhang mit bestimmten Inhaberschuldverschreibungen sowie mit Versicherungs- bzw. Rückversicherungsleistungen im Rahmen des Abzugsverbots nach § 8 StAbwG und der Quellensteuermaßnahmen nach § 10 StAbwG. Hierzu gibt es einige Ausnahmen, auf die im BMF-Schreiben ausführlich eingegangen wird.