Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff (GoBD)
BMF-Schreiben
BMF-Schreiben v. 14.7.2025 - IV D 2 - S 0316/00128/005/088 DOK: COO.7005.100.2.12452742
GOBD
Aufgrund verschiedener gesetzlicher Änderungen, insbesondere aufgrund der Einführung der obligatorischen elektronischen Rechnung bei Umsätzen zwischen inländischen Unternehmern seit dem 1.1.2025 ergibt sich an verschiedenen Stellen Änderungsbedarf bei den GoBD. Entsprechend hat die Finanzverwaltung die GoBD, zuletzt geändert durch BMF-Schreiben v. 11.3.2024 - IV D 2 - S 0316/21/10001 :002, BStBl I 2024, 374, mit sofortiger Wirkung an zahlreichen Stellen an die aktuelle Rechtslage angepasst.
Die GoBD in der Fassung vom 14.7.2025 sind mit Wirkung vom 14.7.2025 anzuwenden.
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Aufgrund verschiedener gesetzlicher Änderungen, insbesondere aufgrund der Einführung der obligatorischen elektronischen Rechnung bei Umsätzen zwischen inländischen Unternehmern seit dem 1.1.2025 ergibt sich an verschiedenen Stellen Änderungsbedarf bei den GoBD. Entsprechend hat die Finanzverwaltung die GoBD, zuletzt geändert durch BMF-Schreiben v. 11.3.2024 - IV D 2 - S 0316/21/10001 :002, BStBl I 2024, 374, mit sofortiger Wirkung an zahlreichen Stellen an die aktuelle Rechtslage angepasst.
Die GoBD in der Fassung vom 14.7.2025 sind mit Wirkung vom 14.7.2025 anzuwenden.