17.07.2025

Hinweis auf Veröffentlichung geänderter Technischer Richtlinien des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik

Mit BMF-Schreiben v. 10.7.2025 hat die Finanzverwaltung auf Veränderungen Technischer Richtlinien (§ 5 KassenSichV) hingewiesen.

BMF-Schreiben
BMF-Schreiben v. 10.7.2025 - IV D 2 - S 0316-a/00017/003/028 DOK: COO.7005.100.4.12368210 

KassenSichV § 5

Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik hat nach § 5 KassenSichV in Technischen Richtlinien die technischen Anforderungen an das Sicherheitsmodul, das Speichermedium und die einheitliche digitale Schnittstelle des elektronischen Aufzeichnungssystems überarbeitet. Die geänderten Technischen Richtlinien sind auf der Internetseite des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik veröffentlicht und können unter folgenden Link aufgerufen werden: 

BSI TR-03116-5 Kryptographische Vorgaben für Projekte der Bundesregierung Teil 5 - Anwendungen der Secure Element API, Stand 2025

Das BMF-Schreiben vom 29.6.2023 - IV D 2 - S 0316-a/19/10012: 005, BStBl. I 2023, 1075 wird teilweise hinsichtlich der Technischen Richtlinie "BSI TR-03116-5 Kryptographische Vorgaben für Projekte der Bundesregierung Teil 5 - Anwendungen der Secure Element API, Stand 2023" aufgehoben.

 

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