27.01.2022

Insolvenzordnung; Anwendungsfragen zu § 55 Abs. 4 InsO

Mit BMF-Schreiben v. 11.1.2022 hat die Finanzverwaltung ausführlich zu Anwendungsfragen zu § 55 Abs. 4 InsO Stellung genommen.

BMF-Schreiben
BFH v. 11.1.2022 - IV A 3 - S 0550/21/10001 :001, DOK 2022/0027292

InsO § 55 Abs. 4

Das BMF-Schreiben findet Anwendung auf alle Insolvenzverfahren, deren Eröffnung ab dem 1.1.2021 beantragt wurde. Für Insolvenzverfahren, die vor dem 1.1.2021 beantragt wurden, sind die Regelungen des BMF-Schreibens vom 20.5.2015 - IV A 3 - S 0550/10/10020-05 -, BStBl I 2015, 476, ergänzt durch BMF-Schreiben vom 18.11.2015 - IV A 3 - S 0550/10/10020-05 -, BStBl I 2015, 886 weiterhin anzuwenden.

Durch das Sanierungs- und Insolvenzrechtsfortentwicklungsgesetz wurde § 55 Absatz 4 InsO wie folgt gefasst:

"Umsatzsteuerverbindlichkeiten des Insolvenzschuldners, die von einem vorläufigen Insolvenzverwalter oder vom Schuldner mit Zustimmung eines vorläufigen Insolvenzverwalters oder vom Schuldner nach Bestellung eines vorläufigen Sachwalters begründet worden sind, gelten nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens als Masseverbindlichkeit. Den Umsatzsteuerverbindlichkeiten stehen die folgenden Verbindlichkeiten gleich:

1. sonstige Ein- und Ausfuhrabgaben,
2. bundesgesetzlich geregelte Verbrauchsteuern,
3. die Luftverkehr- und die Kraftfahrzeugsteuer und
4. die Lohnsteuer."

Inhaltlich nimmt das BMF-Schreiben zu folgenden Themen Stellung.

Anwendungsbereich:
  • Betroffene Personen
  • Steuerrechtliche Stellung des vorläufigen Insolvenzverwalters und des vorläufigen Sachwalters
  • Verbindlichkeiten/Forderungen
  • Betroffene Steuerarten und steuerliche Nebenleistungen
  • Umsatzsteuerverbindlichkeiten aufgrund ausgeführter Lieferungen und sonstiger Leistungen
  • Umsatzberichtigung wegen Uneinbringlichkeit aus Rechtsgründen
  • Forderungseinzug bei der Besteuerung nach vereinbarten und nach vereinnahmten Entgelten im Insolvenzeröffnungsverfahren
  • Vorsteuerrückforderungsansprüche nach § 17 UStG
  • Berichtigung des Vorsteuerabzugs nach § 15a UStG
  • Verwertung von Sicherungsgut
  • Lohnsteuer


Verfahrensrechtliche Fragen:

  • Steuererklärungspflichten
  • Entstehung der Masseverbindlichkeiten
  • Zuordnung und Geltendmachung von Masseverbindlichkeiten nach § 55 Abs. 4 InsO bei der Umsatzsteuer
  • Geltendmachung von Masseverbindlichkeiten nach § 55 Abs. 4 InsO bei der Umsatzsteuer
  • Geltendmachung von Masseverbindlichkeiten nach § 55 Abs. 4 InsO bei der Lohnsteuer
  • Einwendungen gegen die Zuordnung als Masseverbindlichkeit nach § 55 Abs. 4 InsO
  • Aufrechnung gegen Steuererstattungsansprüche


Anfechtung.

BMF online
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