26.04.2012

Kabinett beschließt Gesetzesentwurf zur Umsetzung des Steuerabkommens mit der Schweiz

Das Bundeskabinett hat am 25.4.2012 einen Gesetzesentwurf zur Umsetzung des am 5.4.2012 unterzeichneten Steuerabkommens mit der Schweiz beschlossen. Das Steuerabkommen und das Ergänzungsprotokoll bedürfen noch in beiden Vertragsstaaten der Zustimmung der gesetzgebenden Körperschaften - in Deutschland also von Deutschem Bundestag und Bundesrat -, damit das Steuerabkommen in seiner geänderten Fassung in Kraft treten und ab 1.1.2013 angewendet werden kann.

Zu den wichtigsten Änderungen gehören:
  • Nach dem Inkrafttreten des Abkommens werden erstmals Kapitalanlagen deutscher Steuerpflichtiger in der Schweiz genauso besteuert wie Kapitalanlagen in Deutschland.
  • In Zukunft anfallende Erbschaften werden erfasst. Im Erbschaftsfall müssen die Erben entweder der Erhebung einer Steuer von 50% oder der Offenlegung zustimmen.
  • Die Besteuerung in der Zukunft wird durch einen steuerlichen Informationsaustausch abgesichert, der über den international üblichen OECD-Standard hinausgeht. Dadurch wird vermieden, dass neues Schwarzgeld in der Schweiz aufgebaut wird.
  • Für die Vergangenheit wird es die Möglichkeit einer gerechten pauschalen Nachversteuerung auf das Kapital in der Schweiz geben oder die Betroffenen können den Weg der Selbstanzeige gehen. Ansonsten werden die Fälle weiter verfolgt.
  • Verlagern deutsche Steuerbürger Vermögen aus der Schweiz in Drittstaaten, so erhält Deutschland ab Inkrafttreten des Abkommens von der Schweiz Hinweise zu den Geldströmen. Die geben Ansatzpunkte, wie die Betroffenen straf- und steuerrechtlich zur Verantwortung gezogen werden können.

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