11.08.2025

Kabinett verlängert Aufbewahrungsfristen für Buchungsbelege

Das Kabinett hat am 6.8.2025 beschlossen, die Aufbewahrungsfrist für Buchungsbelege bei Banken, Versicherungen und Wertpapierinstitute auf zehn Jahre zu verlängern. Die Gesetzesänderung soll dazu dienen, Steuerhinterziehung zu bekämpfen und einen wirksamen Steuervollzug zu stärken und etwa Fälle groß angelegter Steuerhinterziehung wie bei Cum/Cum- und Cum/Ex-Geschäften konsequenter verfolgen zu können.

Buchungsbelege sind wichtig, um Sachverhalte in Verfahren rund um Steuerhinterziehung und Bekämpfung von Schwarzarbeit aufzuklären. Der Aufbewahrungspflicht kommt daher eine wichtige Dokumentations- und Beweissicherungsfunktion zu. Vor allem können wichtige Anhaltspunkte auf missbräuchliche Steuergestaltungen bzw. Steuervermeidung gewonnen werden.

Die Aufbewahrungsfrist wird bei Banken, Versicherungen und Wertpapierinstitute auf zehn Jahre verlängert. Denn insbesondere die dort geführten Belege können als Kontrollmaterial zur Aufdeckung von Steuerhinterziehung verwendet werden. Da Banken, Versicherungen und Wertpapierinstitute ihre Buchungsbelege sehr häufig in digitaler Form aufbewahren, ist von einem sehr viel geringeren Erfüllungsaufwand auszugehen. Für die restlichen Steuerpflichtigen gilt für Buchungsbelege weiter die achtjährige Aufbewahrungsfrist.
BMF PM Nr. 13 vom 6.8.2025