08.07.2021

Konsultationsvereinbarung zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Königreich der Niederlande vom 6.4.2020 zur Besteuerung von Grenzpendlern

Mit BMF-Schreiben v. 5.7.2021 hat die Finanzverwaltung die vierte Verlängerung der Konsultationsvereinbarung bekannt gemacht.

BMF-Schreiben
BMF-Schreiben v. 5.7.2021 - IV B 3 - S 1301-NDL/20/10004 :001, DOK 2021/0739292

DBA-Niederlande

Die am 6.4.2020 mit dem Königreich der Niederlande abgeschlossene Konsultationsvereinbarung zum DBA-Niederlande verlängert sich am Ende eines jeden Kalendermonats automatisch jeweils um einen Monat, sofern sie nicht von der zuständigen Behörde eines der Vertragsstaaten mindestens eine Woche vor Beginn des jeweils folgenden Kalendermonats durch schriftliche Erklärung an die zuständige Behörde des anderen Vertragsstaats gekündigt wird.

Aufgrund der noch anhaltenden pandemischen Situation besteht mit den Niederlanden die Vereinbarung, dass die Konsultationsvereinbarung zumindest bis zum 30.9.2021 Bestand haben wird.
BMF online
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