Ländergruppeneinteilung
BMF-Schreiben
BMF-Schreiben v. 2.12.2025 - IV C 3 - S 2285/00019/007/068, DOK: COO.7005.100.3.13614963
EStG §§ 1, 10, 32, 33a
Die Finanzverwaltung hat die bislang geltende Ländergruppeneinteilung überarbeitet. Auf die sich ergebenden Änderungen wird vorab hingewiesen; in der Tabelle sind die Änderungen durch Fettdruck hervorgehoben.
Die neue Ländergruppeneinteilung gilt ab VZ 2025 und betrifft im Einzelnen die Regelungen in § 1 Absatz 3 Satz 2, § 10 Absatz 1 Nummer 5 Satz 3, § 32 Absatz 6 Satz 41, § 33a Absatz 1 Satz 6 und Absatz 2 Satz 21 EStG.
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EStG §§ 1, 10, 32, 33a
Die Finanzverwaltung hat die bislang geltende Ländergruppeneinteilung überarbeitet. Auf die sich ergebenden Änderungen wird vorab hingewiesen; in der Tabelle sind die Änderungen durch Fettdruck hervorgehoben.
Die neue Ländergruppeneinteilung gilt ab VZ 2025 und betrifft im Einzelnen die Regelungen in § 1 Absatz 3 Satz 2, § 10 Absatz 1 Nummer 5 Satz 3, § 32 Absatz 6 Satz 41, § 33a Absatz 1 Satz 6 und Absatz 2 Satz 21 EStG.