Merkblatt zur grenzüberschreitenden Prüfungszusammenarbeit mit Steuerverwaltungen anderer Staaten und Gebiete: gemeinsame und gleichzeitige Prüfungen sowie Anwesenheit von Bediensteten
BMF-Schreiben
BMF-Schreiben v. 15.5.2025 - IV B 3 - S 1520/00014/004/003, DOK: COO.7005.100.2.12021527
In Ergänzung des Merkblatts zur zwischenstaatlichen Amtshilfe durch Informationsaustausch in Steuersachen (BMF-Schreiben v. 29.5.2019 - IV B 6 - S 1320/07/10004 :008, BStBl I 2019, 480) gelten für die Durchführung gemeinsamer Prüfungen und gleichzeitiger Prüfungen mit Steuerverwaltungen anderer Staaten und Gebiete sowie für die Anwesenheit von Bediensteten anderer Staaten oder Gebiete im Inland und für die Anwesenheit von inländischen Bediensteten im Ausland die nachfolgend im Merkblatt aufgeführten Grundsätze.
Das Merkblatt tritt an die Stelle des Merkblatts über die koordinierte steuerliche Außenprüfung mit Steuerverwaltungen anderer Staaten und Gebiete (BMF-Schreiben v. 6.1.2017 - IV B 6 - S 1315/16/10016 :002, BStBl I 2017, 89).
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In Ergänzung des Merkblatts zur zwischenstaatlichen Amtshilfe durch Informationsaustausch in Steuersachen (BMF-Schreiben v. 29.5.2019 - IV B 6 - S 1320/07/10004 :008, BStBl I 2019, 480) gelten für die Durchführung gemeinsamer Prüfungen und gleichzeitiger Prüfungen mit Steuerverwaltungen anderer Staaten und Gebiete sowie für die Anwesenheit von Bediensteten anderer Staaten oder Gebiete im Inland und für die Anwesenheit von inländischen Bediensteten im Ausland die nachfolgend im Merkblatt aufgeführten Grundsätze.
Das Merkblatt tritt an die Stelle des Merkblatts über die koordinierte steuerliche Außenprüfung mit Steuerverwaltungen anderer Staaten und Gebiete (BMF-Schreiben v. 6.1.2017 - IV B 6 - S 1315/16/10016 :002, BStBl I 2017, 89).