10.04.2025

Merkblatt zur Transaktionsmatrix § 90 Absatz 3 Satz 2 Nr. 1 AO

Mit BMF-Schreiben v. 2.4.2025 hat die Finanzverwaltung das Merkblatt zur Transaktionsmatrix i.S.d. § 90 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 AO bekannt gegeben.

BMF-Schreiben
BMF-Schreiben v. 2.4.2025 - IV B 3 - S 0225/00019/004/009 DOK: COO.7005.100.3.11712624

AO § 90

Die Transaktionsmatrix ist eine strukturierte, tabellarische Übersicht, die relevante Informationen zu grenzüberschreitenden Geschäftsbeziehungen des Steuerpflichtigen mit nahestehenden Personen und Betriebsstätten enthält. Sie unterstützt insbesondere die risikoorientierte Fall- und Prüffeldauswahl im Rahmen von Außenprüfungen. In dem Merkblatt wird im Einzelnen aufgeführt, welche Angaben der Steuerpflichtige zu machen hat.

Die Neuregelung gilt ab 1.1.2025.
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