29.04.2021

Mitbenutzungsrecht an Verzehrvorrichtungen Dritter

Mit BMF-Schreiben v. 22.4.2021 hat die Finanzverwaltung zu den Auswirkungen der BFH-Entscheidung vom 3.8.2017 - V R 15/17 Stellung genommen.

BMF-Schreiben
BMF-Schreiben v. 22.4.2021 - III C 2 - S 7210/19/10002 :005, DOK 2021/0278117

UStG § 12

Mit Urteil vom 3. 8. 2017 - V R 15/17 (zur amtlichen Veröffentlichung bestimmt) hat der BFH entschieden, dass die Abgabe von Brezeln ("Wiesnbrezn") in Festzelten durch einen vom Festzeltbetreiber personenverschiedenen Unternehmer dem ermäßigten Steuersatz unterliegt.

Die Finanzverwaltung folgt dieser Rechtsprechung und hat den Umsatzsteuer-Anwendungserlass in Abschnitt 3.6 Absatz 5 entsprechend geändert.

Die Rechtsprechung ist in allen noch offenen Fällen anzuwenden.
BMF online
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