31.03.2022

Neunte Verlängerung der Konsultationsvereinbarung zwischen Deutschland und Belgien vom 6.5.2020 in Sachen Grenzpendler

Mit BMF-Schreiben v. 25.3.2022 hat die Finanzverwaltung die neunte Verlängerung der Konsultationsvereinbarung bekannt gegeben.

BMF-Schreiben
BMF-Schreiben v. 25.3.2022 - IV B 3 - S 1301-BEL/20/10002 :001, DOK 2022/0316262

DBA-Belgien

Die am 6. Mai 2020 mit dem Königreich Belgien abgeschlossene und zuletzt am 17. Dezember 2021 verlängerte Konsultationsvereinbarung zum DBA - Belgien im Hinblick auf die steuerliche Behandlung des Arbeitslohns von Grenzpendlern läuft grundsätzlich am Ende eines Monats aus, wenn sie nicht spätestens eine Woche vor Ablauf des vorhergehenden Monats verlängert wird. Mit schriftlicher Vereinbarung der zuständigen Behörden vom 22. März 2022 wurde sie nunmehr bis zum 30. Juni 2022 verlängert.

Im Hinblick darauf, dass die Maßnahmen, die als Reaktion auf die COVID-19-Pandemie ergriffen wurden, in beiden Staaten weitgehend aufgehoben wurden, handelt es sich um die letzte Verlängerung der Konsultationsvereinbarung. Die Anwendung der Konsultationsvereinbarung ist daher auf den Zeitraum vom 11. März 2020 bis zum 30. Juni 2022 begrenzt.
BMF online
Zurück