31.03.2016

Nichtanwendungsschreiben gegen zwei BFH-Urteile zu § 1 AStG

Das BMF hat zusammen mit den obersten Finanzbehörden der Länder entschieden, dass die Grundsätze der Urteile des BFH v. 17.12.2014 - I R 23/13 (ISR 2015, 121) und v. 24.6.2015 - I R 29/14 (GmbHR 2015, 1107) über die entschiedenen Einzelfälle hinaus nicht anzuwenden sind, soweit der BFH eine Sperrwirkung von DBA-Normen, die inhaltlich Art. 9 Abs. 1 OECD-MA entsprechen, gegenüber § 1 AStG angenommen hat.

Zu dem BMF-Schreiben geht es hier.
BMF
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