06.02.2025

Stand der Doppelbesteuerungsabkommen und anderer Abkommen im Steuerbereich sowie der Abkommensverhandlungen am 1.1.2025

Mit BMF-Schreiben v. 20.1.2025 hat die Finanzverwaltung eine Übersicht über den aktuellen Stand der Doppelbesteuerungsabkommen und anderer Abkommen bekannt gegeben.

BMF-Schreiben
BMF-Schreiben v. 20.1.2025 - IV B 2 - S 1301/01499/004/003, DOK: COO.7005.100.3.10997042

DBA

Aus der veröffentlichten Übersicht ist ersichtlich, dass verschiedene der angeführten Abkommen nach ihrem Inkrafttreten rückwirkend anzuwenden sein werden. In geeigneten Fällen ist die Finanzverwaltung daher angewiesen, Steuerfestsetzungen vorläufig durchzuführen, wenn ungewiss ist, wann ein unterzeichnetes Abkommen in Kraft treten wird, das sich zugunsten des Steuerschuldners auswirken wird. Umfang und Grund der Vorläufigkeit sind im Bescheid anzugeben. Ob bei vorläufiger Steuerfestsetzung der Inhalt eines unterzeichneten Abkommens bereits berücksichtigt werden soll, ist nach den Gegebenheiten des einzelnen Falles zwischen BMF und Ländern abgestimmt zu entscheiden.

Außerdem geht das BMF-Schreiben auf Besonderheiten in folgenden Fällen ein:
  • Rechtslage nach Zerfall der Sozialistischen Föderation Republik Jugoslawien,
  • Republik Moldau,
  • Republiken Slowenien und Tschechien,
  • Hongkong,
  • Königreich Schweden,
  • Russische Föderation,
  • Trinidad und Tobago,
  • Republik Belarus.
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