19.06.2020

Steuerbefreiung für Leistungen für die Schifffahrt auf Hoher See

Das BMF hat mit Schreiben v. 15.6.2020 die Regelungen im Umsatzsteuer-Anwendungserlass zur Steuerbefreiung für Lieferungen von Gegenständen für die Versorgung von Schiffen geändert.

BMF-Schreiben
BMF-Schreiben v 15.6.2020 - III C 3 - S 7155/19/10003 :001, DOK 2020/0582983

UStG § 4 Nr. 2, § 8

Die Änderungen betreffen Abschnitt 8.1 des Umsatzsteuer - Anwendungserlasses und betreffen die Regelungen zu den begünstigten Schiffen, die Definition der Erwerbsseeschifffahrt sowie die in diesem Zusammenhang maßgebende seewärtige Abgrenzung und die Bestimmung des Umfangs der Gegenstände zur Versorgung von Schiffen.

Die Grundsätze des BMF - Schreibens sind auf alle offenen Fälle anzuwenden. Für vor dem 1. Januar 2021 ausgeführte Umsätze (§ 4 Nr. 2, § 8 Abs. 1 Nr. 1 UStG) beanstandet es die Finanzverwaltung jedoch nicht, wenn die bisher geltende Rechtslage zu Abschnitt 8.1 Abs. 2, Abs. 4 und Abs. 5 UStAE angewendet wird.
BMF online
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