23.01.2020

Steuerbegünstigungen für Gebäude nach §§ 7h, 71, 10f, 10g, 11a, 11b EStG

Mit BMF-Schreiben v. 21.1.2020 hat die Finanzverwaltung die aktuellen Bescheinigungsrichtlinien veröffentlicht.

BMF-Schreiben
BMF-Schreiben v. 21.1.2020 - IV C 1 -S 2198-a/19/10004 :001, DOK 2020/0035971

EStG §§ 7h, 71, 10f, 10g, 11a, 11b EStG

Zur Steuerbegünstigung zur Erhaltung von Baudenkmalen und Gebäuden in Sanierungsgebieten und städtebaulichen Entwicklungsbereichen sowie für schutzwürdige Kulturgüter, die weder zur Einkunftserzielung noch zu eigenen Wohnzwecken genutzt werden (§§ 7h, 7i, 10f, 10g, 11a, 11b EStG) hat die Finanzverwaltung eine Übersicht über die Veröffentlichung der länderspezifischen Bescheinigungsrichtlinien mit Stand Januar 2020 veröffentlicht. Gleichzeitig wurde das BMF - Schreiben v. 21.2.2019 - IV C 1 - S 2198-a/18/10001 (BStBl. I 2019, 211), mit dem der Stand der länderspezifischen Bescheinigungsrichtlinien mit Stand Februar 2019 mitgeteilt worden war, aufgehoben.
 
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