07.12.2018

Steuerfreie Umsätze für die Luftfahrt

Mit BMF-Schreiben v. 4.12.2018 hat die Finanzverwaltung die Liste der im Inland ansässigen Unternehmer, die im entgeltlichen Luftverkehr überwiegend internationalen Luftverkehr betreiben, bekannt gemacht.

BMF-Schreiben
BMF-Schreiben v. 4.12.2018 - III C 3 - S 7155-a/18/10001, DOK 2018/0993083

UStG § 4 Nr. 2, § 8 Abs. 2

Die mit BMF-Schreiben v. 4.12.2018 bekannt gemachte Liste der im Inland ansässigen Unternehmer, die im entgeltlichen Luftverkehr überwiegend internationalen Luftverkehr betreiben, gibt den Stand zum 1.1.2019 wieder. Sie trit an die Stelle der Liste, die mit BMF-Schreiben v. 21.12.2017 - III C 3 - S 7155-a/10001, BStBl. I 2018, 79 bekannt gemacht wurde.
 

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