04.05.2023

Steuerfreie Umsätze für die Luftfahrt (§ 4 Nr. 2, § 8 Abs. 2 UStG)

Mit BMF-Schreiben v. 3.5.2023 hat die Finanzverwaltung die Liste der inländischen Unternehmer, die im entgeltlichen Luftverkehr überwiegend internationalen Luftverkehr betreiben, aktualisiert.

BMF-Schreiben
BMF-Schreiben v. 3.5.2023 - III C 3 - S 7155-a/19/10001 :004, DOK 2023/0395876

Die Aktualisierung bezieht sich auf zwischenzeitlich erfolgte Änderungen der Schreibweise, Adressänderungen und Änderungen durch Umfirmierung, die von Relevanz sind und bereits zum 1.1.2023 hätten Berücksichtigung finden müssen.

Da diese Änderungen für in die Inanspruchnahme der Steuerbefreiung nach § 4 Nr. 2 in Verbindung mit § 8 Abs. 2 UStG zwingend erforderlich sind, hat die Finanzverwaltung ausnahmsweise eine unterjährige Aktualisierung der Liste der inländischen Unternehmer, die im entgeltlichen Luftverkehr überwiegend internationalen

Luftverkehr betreiben, vorgenommen. Die als Anlage beigefügte aktualisierte Fassung der Liste tritt an die Stelle der Liste, die dem BMF-Schreiben v. 9.12.2022 - III C 3 - S 7155-a/19/10001 :004, BStBl I 2022, 1679 beigefügt war.
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