24.09.2020

Tarifermäßigung bei Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft nach § 32c EStG

Mit BMF-Schreiben v. 18.9.2020 hat die Finanzverwaltung umfassend zur Tarifermäßigung nach § 32c EStG Stellung genommen.

BMF-Schreiben
BMF-Schreiben v. 18.9.2020 - IV C 7 - S 2230/19/10003 :007, DOK2020/0937829

EStG § 32c

In dem BMF-Schreiben wird insbesondere auf das Inkrafttreten und die Betrachtungszeiträume, die Zugangsvoraussetzungen, die Ermittlung der Tarifermäßigung sowie die Änderung einer gewährten Tarifermäßigung eingegangen. Die von der Finanzverwaltung vertretenen Rechtsauffassungen sind in allen noch offenen Fällen anzuwenden.
BMF online
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