18.11.2021

Umfang der Beratungsbefugnis der Lohnsteuerhilfevereine; Befugnis zu beschränkter Hilfeleistung in Steuersachen nach § 4 Nummer 11 StBerG

Mit gleich lautenden Erlassen der obersten Finanzbehörden der Länder vom 15. November 2021 hat die Finanzverwaltung die bisherigen Regelungen zum Umfang der Beratungsbefugnis der Lohnsteuerhilfevereine aktualisiert.

Gleich lautende Ländererlasse v. 15.11.2021 Ministerium der Finanzen des Landes Nordrhein-Westfalen S 0820 - 75 - V A 2 -

Neben allgemeinen Erläuterungen gehen die gleich lautende Erlasse auf Besonderheiten der Hilfeleistung im Feststellungsverfahren sowie Besonderheiten der Hilfeleistung beim Verlustabzug nach § 10d EStG ein.
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