Umsatzsteuer: Durchgangserwerb bei einer Geschäftsveräußerung im Ganzen
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§ 1 Absatz 1a Satz 1 UStG
Mit Urteil vom 25.9.2024 - XI R 19/22, hat der BFH u.a. entschieden, dass für eine Geschäftsveräußerung im Sinne des § 1 Absatz 1a UStG im Falle eines Durchgangserwerbs der Zwischenerwerber nicht Unternehmer sein muss. Der BFH begründet diese Ansicht mit einer unionsrechtskonformen Auslegung des § 1 Absatz 1a Satz 1 UStG.
Die Verwaltungsauffassung wird an diese Rechtsprechung angepasst.
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Mit Urteil vom 25.9.2024 - XI R 19/22, hat der BFH u.a. entschieden, dass für eine Geschäftsveräußerung im Sinne des § 1 Absatz 1a UStG im Falle eines Durchgangserwerbs der Zwischenerwerber nicht Unternehmer sein muss. Der BFH begründet diese Ansicht mit einer unionsrechtskonformen Auslegung des § 1 Absatz 1a Satz 1 UStG.
Die Verwaltungsauffassung wird an diese Rechtsprechung angepasst.