Umsatzsteuerliche Behandlung von Kraftstofflieferungen im Rahmen eines Tankkartensystems
BMF-Schreiben
BMF-Schreiben v. 21.1.2025 - III C 2 - S 7116/00010/005/168 DOK: COO.7005.100.3.11070893
UStG § 1
Der EuGH hat sich in seinem Urteil vom 15. Mai 2019 in der Rechtssache C-235/18, Vega International Car Transport and Logistic, mit der umsatzsteuerrechtlichen Behandlung von Umsätzen im Tankkartengeschäft befasst. Dabei hat er die Erwägungen, die seinem Urteil vom 6. Februar 2003, Rechtsache C-185/01, Auto Lease Holland, zugrunde liegen, auf die umsatzsteuerrechtliche Behandlung der in Rede stehenden Umsätze übertragen. Vor diesem Hintergrund hat das BMF nun angeordnet, die im BMF-Schreiben vom 15. Juni 2004, BStBl. I 2004, 605, zur umsatzsteuerlichen Behandlung von Kraftstofflieferungen im Kfz Leasingbereich enthaltenen Kriterien zur Abgrenzung von Reihengeschäft und Finanzdienstleistung auch auf die umsatzsteuerrechtliche Behandlung von Umsätzen im Tankkartengeschäft anzuwenden sind. Abschnitt 1.1 Absatz 5 des Umsatzsteuer - Anwendungserlasses wurde entsprechend angepasst.
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UStG § 1
Der EuGH hat sich in seinem Urteil vom 15. Mai 2019 in der Rechtssache C-235/18, Vega International Car Transport and Logistic, mit der umsatzsteuerrechtlichen Behandlung von Umsätzen im Tankkartengeschäft befasst. Dabei hat er die Erwägungen, die seinem Urteil vom 6. Februar 2003, Rechtsache C-185/01, Auto Lease Holland, zugrunde liegen, auf die umsatzsteuerrechtliche Behandlung der in Rede stehenden Umsätze übertragen. Vor diesem Hintergrund hat das BMF nun angeordnet, die im BMF-Schreiben vom 15. Juni 2004, BStBl. I 2004, 605, zur umsatzsteuerlichen Behandlung von Kraftstofflieferungen im Kfz Leasingbereich enthaltenen Kriterien zur Abgrenzung von Reihengeschäft und Finanzdienstleistung auch auf die umsatzsteuerrechtliche Behandlung von Umsätzen im Tankkartengeschäft anzuwenden sind. Abschnitt 1.1 Absatz 5 des Umsatzsteuer - Anwendungserlasses wurde entsprechend angepasst.