23.07.2021

Umsatzsteuerrechtlich begünstigter Verkehr mit Taxen auch ohne Personenkraftwagen

Mit BMF-Schreiben v. 2.7.2021 hat die Finanzverwaltung auf die Entscheidung des BFH v. 13.11.2019 - V R 9/18 reagiert.

BMF-Schreiben
BMF-Schreiben v. 2.7.2021 - III C 2 - S 7244/0 :003, DOK 2021/0527838

UStG § 12

Mit Urteil vom 13.11.2019 - V R 9/18 hat der BFH entschieden, dass in Fällen, in denen im Gebiet einer Gemeinde der Verkehr mit Personenkraftwagen allgemein unzulässig ist, ein umsatzsteuerrechtlich begünstigter Verkehr mit Taxen auch ohne Kraftfahrzeuge vorliegen kann, sofern die übrigen Merkmale des Taxenverkehrs in vergleichbarer Form gegeben sind.

In Anpassung an die neue Rechtslage wurde Abschnitt 12.13 Abs. 7 nach Satz 8 um die Sätze 9 bis 11 ergänzt.
BMF online
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