02.06.2025

Veräußerungsgewinn nach § 23 EStG bei teilentgeltlicher Übertragung eines Grundstück

Im Fall der teilentgeltlichen Übertragung von Wirtschaftsgütern erfolgt für Zwecke der Ermittlung des Gewinns aus einem privaten Veräußerungsgeschäft eine Aufteilung in einen voll entgeltlichen und einen voll unentgeltlichen Teil nach dem Verhältnis der Gegenleistung zum Verkehrswert des übertragenen Wirtschaftsguts. Dies gilt auch bei einem unter den Anschaffungskosten liegenden Entgelt.

Kurzbesprechung
BFH v. 11.3.2025 - IX R 17/24

EStG § 23 Abs 1 S 1 Nr. 1, EStG § 23 Abs 1 S 3, EStG § 23 Abs 3 S 1, EStG § 23 Abs 3 S 4, EStG § 22 Nr 2

Im Streitfall hatte ein Vater im Jahr 2014 ein Grundstück für 143.950 € erworben und teilweise fremdfinanziert. Im Jahr 2019 übertrug er das Grundstück auf seine Tochter. Zu diesem Zeitpunkt hatte das Grundstück einen Wert von 210.000 €. Die Tochter übernahm die am Übertragungstag bestehenden Verbindlichkeiten in Höhe von 115.000 €.

Das FA sah hierin eine teilentgeltliche Übertragung innerhalb der zehnjährigen Veräußerungsfrist des § 23 EStG und teilte ausgehend vom Verkehrswert im Zeitpunkt der Übertragung den Vorgang in einen entgeltlichen und einen unentgeltlichen Teil auf. Soweit das Grundstück unter Übernahme der Verbindlichkeiten entgeltlich übertragen worden war, besteuerte es den Vorgang als privates Veräußerungsgeschäft.

Die eingelegte Klage hatte Erfolg, das FG entschied, dass § 23 EStG dann nicht greift, wenn das Entgelt niedriger als der Verkehrswert des Grundstücks ist.

Dem hat der BFH jedoch widersprochen und die vom FA vorgenommene Besteuerung bestätigt. Wird ein Wirtschaftsgut übertragen und werden zugleich damit zusammenhängende Verbindlichkeiten übernommen, liegt regelmäßig ein teilentgeltlicher Vorgang vor. In diesem Fall erfolgt - orientiert am Verkehrswert - eine Aufteilung in einen entgeltlichen und in einen unentgeltlichen Teil. Wird das Grundstück innerhalb von zehn Jahren nach der Anschaffung übertragen, unterfällt der Vorgang hinsichtlich des entgeltlichen Teils als privates Veräußerungsgeschäft der Einkommensteuer.
Verlag Dr. Otto Schmidt