Verlängerung der Tarifermäßigung gemäß § 32c EStG
BMF-Schreiben
BMF-Schreiben v. 4.9.2025 - IV D 4 — S 2230/00036/003/151 COO.7005.100.2.1292.6623
EStG § 32c
Das BMF-Schreiben befasst sich schwerpunktartig mit den Punkten
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EStG § 32c
Das BMF-Schreiben befasst sich schwerpunktartig mit den Punkten
- Inkrafttreten und Betrachtungszeiträume,
- Zugangsvoraussetzungen,
- Ermittlung der Tarifermäßigung und
- Änderung einer gewährten Tarifermäßigung.
Die Regularien des BMF-Schreibens gelten für die Betrachtungszeiträume 2023 bis 2025 und 2026 bis 2028. Für vorherige Betrachtungszeiträume gilt das BMF-Schreiben vom 18.9.2020 (BStBl I 2020, 952) unter Berücksichtigung der Änderungen durch die BMF-Schreiben vom 24.11.2020 (BStBl I 2020, 1217) und vom 31.8.2022 (BStBl I 2022, 1302).