23.06.2022

Versagung des Vorsteuerabzugs und der Steuerbefreiung bei Beteiligung an einer Steuerhinterziehung

Mit BMF-Schreiben v. 15.6.2022 hat die Finanzverwaltung auf die Neuregelungen in § 25f UStG reagiert und den Umsatzsteuer-Anwendungserlass entsprechend angepasst.

BMF-Schreiben
BMF-Schreiben v. 15.6.2022 - III C 5 - S 7429-b/21/10003 :001, DOK 2022/0594965

§ 25f UStG

Durch Artikel 12 des Gesetzes zur weiteren steuerlichen Förderung der Elektromobilität und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften vom 12. Dezember 2019 (BGBl. I 2019, 2451) wurde § 25f UStG zur Versagung des Vorsteuerabzugs und der Steuerbefreiung bei Beteiligung an einer Steuerhinterziehung zum 1. Januar 2020 neu eingeführt.

Entsprechend wurden im Umsatzsteuer - Anwendungserlass nach Abschnitt 25e.4 Abschnitt 25f.1 "Versagung des Vorsteuerabzugs und der Steuerbefreiung bei Beteiligung an einer Steuerhinterziehung" und Abschnitt 25f.2. "Auswirkungen im Rahmen innergemeinschaftlicher Dreiecksgeschäfte" neu eingefügt.
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