31.03.2022

Verständigungsvereinbarung zwischen Deutschland und Luxemburg vom 22.3.2022 zur Besteuerung von Grenzpendlern

Mit BMF-Schreiben v. 25.3.2022 hat die Finanzverwaltung die einvernehmliche Kündigung der Verständigungsvereinbarung vom 7.10.2020 zum 30.6.2022 mitgeteilt.

BMF-Schreiben
BMF-Schreiben v. 25.3.2022 - IV B 3 - S 1301-LUX/19/10007 :004, DOK 2022/0318404

DBA-Luxemburg

Die am 7. Oktober 2020 mit dem Großherzogtum Luxemburg abgeschlossene Verständigungsvereinbarung zum DBA - Luxemburg verlängert sich automatisch vom Ende eines Kalendermonats zum Ende des nächsten Kalendermonats, sofern sie nicht von der zuständigen Behörde eines der Vertragsstaaten mindestens eine Woche vor Beginn des jeweils folgenden Kalendermonats durch schriftliche Erklärung an die zuständige Behörde des anderen Vertragsstaats gekündigt wird.

Im Hinblick darauf, dass die Maßnahmen, die als Reaktion auf die COVID-19-Pandemie ergriffen wurden, in beiden Staaten weitgehend aufgehoben sind, wurde in gegenseitigem Einvernehmen vereinbart, die Verständigungsvereinbarung vom 7. Oktober 2020 zum 30. Juni 2022 zu kündigen. Die Regelungen der Verständigungsvereinbarung finden damit auf Arbeitstage im Zeitraum vom 11. März 2020 bis zum 30. Juni 2022 Anwendung.
BMF online
Zurück