06.05.2021

Zweifelsfragen zu § 6 Absatz 3 EStG

Mit BMF-Schreiben v. 5.5.2021 hat die Finanzverwaltung auf die Entscheidung des BFH v. 10. 9. 2020 - IV R 14/18 reagiert.

BMF-Schreiben
BMF-Schreiben v. 5.5.2021 - IV C 6 - S 2240/19/10003 :017, DOK 2021/0450777

EStG § 6 Abs. 3

Mit BMF-Schreiben v. 20.11.2019 - IV C 6 - S 2241/15/10003, BStBl. I 2019, 1291 hatte die Finanzverwaltung umfassend zu Zweifelsfragen im Zusammenhang mit der unentgeltlichen Übertragung von Mitunternehmeranteilen im Sonderbetriebsvermögen und von Anteilen an Mitunternehmeranteilen mit Sonderbetriebsvermögen sowie mit der unentgeltlichen Aufnahme in ein Einzelunternehmen Stellung genommen. Mit Urteil v. 10.9.2020 - IV R 14/18 hatte der BFH entschieden, dass § 6 Abs. 3 Satz 1 Halbsatz 1 EStG nicht eingreift, wenn zeitgleich mit der Veräußerung einer funktional wesentlichen Betriebsgrundlage des Sonderbetriebsvermögens der verbliebene Mitunternehmeranteil unentgeltlich auf eine andere Person übertragen wird.

Aufgrund dieser Entscheidung wurden nun die Rdnrn 9, 10, 13, 19 und 31 des BMF-Schreibens v. 20.11.2019 angepasst und eine neue Rn. 9a eingefügt.
BMF online
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